Wo kann ich nach einem Ortswechsel meines VoIP-Anschlusses die Notrufeinstellungen ändern ?

sipload ermöglicht Notrufe über die Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Hierzu erfolgt i.d.R. auf Basis Ihrer bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten automatisch eine korrekte Zuordnung von Notrufen zur nächstgelegenen Notrufzentrale. Dieser Status ist im unten genannten Dialog unter "Notruf-Aktivierung" sichtbar.

  • Um die Notrufeinstellungen (die Zuordnung zur Notrufzentrale) für Ihren Telefonanschluss zu ändern, gehen Sie bitte in Ihren Kundenbereich bei uns.
  • Klicken Sie hier bitte in der Kopfleiste auf das Icon für "Tarifkonfiguration". Sie sehen nun auf der linken Seite Ihre gebuchten Anschlüsse.
  • Klicken Sie dann bitte einmal auf den Anschluss, beim welchem Sie die Änderung durchführen möchten. Es öffnet sich eine Liste mit verschiedenen Untermenüpunkten.
  • Wählen Sie hier bitte das Untermenü "Notruf-Einstellungen" aus.
  • Sie sehen nun oben in der Mitte im ersten Block "Notruf-Aktivierung" die momentan gültige Notrufaktivierung. Dies ist in der Regel die in Ihrem Kundenprofil angegebene Vertragsanschrift.
  • Im zweiten Block "Notruf-Aktivierung" haben Sie nun die Möglichkeit, einen von der Vertragsanschrift abweichenden Standort anzugeben.
  • Klicken Sie bitte nach Ihrer Änderung rechts oben auf "Speichern".

Hinweis: Um wieder die Vertragsanschrift anstelle der Alternativadresse zu verwenden, lassen Sie bitte die Felder im zweiten Block "Notruf-Aktivierung" leer und klicken Sie bitte nach Ihrer Änderung wieder rechts oben auf "Speichern".

Hinweis: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die hier hinterlegte Adresse immer aktuell halten. Zu falschen Notrufzentralen geleitete Notrufe verursachen bestenfalls Verzögerungen, schlimmstenfalls führen sie zu Missverständnissen (z.B. in benachbarten Orten gelegene, gleichnamige Straßen) und damit evtl. zu ernsthaften Konsequenzen.

Achtung: Testanrufe bei Polizei und Feuerwehr stören den geregelten Betrieb der Notrufleitstellen und sind ausdrücklich untersagt!

Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2020 von webmaster_1.

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